Frage 1
Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
1.Waffenbesitz
2.Faustrecht
3.Meinungsfreiheit
4.Selbstjustiz
Antwort 1
Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?
3. Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist ein in Artikel 5 der Verfassung garantiertes Grundrecht: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."
Waffenbesitz ist kein Grundrecht - zum Besitz von Waffen braucht man in Deutschland eine Erlaubnis. Eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit dürfen in Deutschland neben der Polizei nur wenige Personen mitführen, zum Beispiel Schutzpersonal von Geldtransportern oder besonders gefährdete Staatsanwälte.
Selbstjustiz steht unter Strafe. Auch das Faustrecht - das Recht des Stärkeren - gilt in Deutschland nicht.
Frage 2
Welches ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland?
Antwort 2
Welches ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland?
Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift:
Das Wappen 1 oben links ist das Wappen der Bundesrepublik Deutschland
Symbol 2 ist das Christus-Monogramm, das aus den griechischen Buchstaben X, gesprochen Chi, und P, gesprochen Rho, besteht. Es sind die ersten Buchstaben des griechischen Wortes Chistos. Es ist also ein Zeichen für Jesus Christus. Das 3. Symbol ist das Eiserne Kreuz, das Logo der deutschen Bundeswehr. Symbol 4 war das Staatswappen der DDR bestehend aus einem Ährenkranz, Hammer und Sichel sowie einem schwarz-rot-goldenen Band.
Frage 3
Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus ...
1.12 Bezirken.
2.16 Bundesländern.
3.einem Oststaat und einem Weststaat.
4.16 Freistaaten.
Antwort 3
2. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Bundesländern
Bezirke sind Verwaltungsgebiete in den Bundesländern. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise fünf Bezirke. Aber auch in größeren Städten gibt es Bezirke, zum Beispiel ist Berlin in 12 Bezirke unterteilt.
Von 1949 bis bis 1990 war Deutschland in die Bundesrepublik Deutschland im Westen und die Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Osten geteilt. Drei der 16 Bundesländer bezeichnen sich als Freistaaten (Bayern, Sachsen und Thüringen), das hat jedoch keine rechtliche Bedeutung. Freistaat ist ein Synonym für Republik, ein vom Monarchen freier Staat.
Die 16 Bundesländer sind - in alphabetischer Reihenfolge: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein.
Frage 4
Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?
1.Kirchensteuern
2.Sozialabgaben
3.Spendengeldern
4.Vereinsbeiträgen
Antwort 4
Womit finanziert der deutsche Staat die Sozialversicherung?
2. Sozialabgaben
Zu den Sozialabgaben gehören die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt werden - außerdem die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung.
Mit den Kirchensteuern finanzieren sich die Kirchen, diese Steuern werden nur von den Kirchenmitglieder gezahlt. Mit Spendengeldern finanzieren sich wohltätige Organisationen. Vereinsbeiträge zahlen Mitglieder von Vereinen, zum Beispiel von Sportvereinen, um damit die Arbeit des Vereins zu finanzieren.
Frage 5
Eine Partei im deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
1.Ja, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten im Bundestag dafür sind.
2.Ja, aber dazu müssen zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag dafür sein.
3.Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Es kann nicht abgeschafft werden.
4.Nein, denn nur der Bundesrat kann die Pressefreiheit abschaffen.
Antwort 5
Eine Partei im deutschen Bundestag will die Pressefreiheit abschaffen. Ist das möglich?
3. Nein, denn die Pressefreiheit ist ein Grundrecht. Es kann nicht abgeschafft werden.
Normale Gesetzesänderungen können mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden. Für eine Verfassungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig. Grundrechte haben jedoch einen besonderen Schutz. Sie können zwar mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verändert werden, müssen aber "in ihrem Wesen" erhalten bleiben. Zwei Artikel des Grundgesetzes sind besonders geschützt: Artikel 1 über die Unantastbarkeit der Menschenwürde und Artikel 20, der die Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung festschreibt.
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